Zuschüsse und Erstattungen

Welche Büromöbel oder Hilfsmittel werden bewilligt/ bezuschusst?

 

Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich alle Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation dienen. Dies können zum Beispiel orthopädische und ergonomische Bürostühle, Stehpulte, Autositze, technische und ergonomische Arbeitshilfen sein.

Von den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der Agentur für Arbeit können rückengerechte Büromöbel bezuschusst werden. Die nachfolgende Liste gibt Aufschluss darüber, ob Sie Zuschuss- bzw. Erstattungsberechtigt sind:

1. Die Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie also als erstes mit Ihrem Arbeitgeber über die benötigten Hilfsmittel oder Möbel.

2. Wer kann einen Antrag stellen?

Nur wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus gesundheitsbedingt besondere Hilfsmittel oder Möbel zur beruflichen Eingliederung erforderlich sind, können die Träger dafür die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient kann einen solchen Antrag stellen.

3. Wer ist der Kostenträger?
  • Die Rentenversicherungen: ab 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Die Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder Berufskrankheit
  • Die Bundesagentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
  • Die Landeswohlfahrtsverbände: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich hier ausführlich über Ihren individuellen Fall.

4. Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation (G100) und eventuelle Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger) oder in unserem Downloadbereich
  • Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
  • Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers

Hinweis: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.

Für Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich unter info@wohltat.de zur Verfügung!

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